Organisation
Der Bergisch-Rheinische Wasserverband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991. Er entstand 1973 durch Zusammenschluss von Itterverband und Wasserverband Düsseldorf-Mettmann. Der BRW ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und seine Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Der BRW handelt gemäß seiner Satzung.
Oberstes Entscheidungsgremium des Verbandes ist die Verbandsversammlung, die mindestens einmal jährlich öffentlich zusammentritt. Der Vorstand mit seinen 18 gewählten Mitgliedern leitet ehrenamtlich den Verband. Aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder wählt die Verbandsversammlung die/den Vorsitzende/n sowie ihre/seine beiden Vertreterinnen/Vertreter.
Der hauptamtlich tätige Geschäftsführer wird vom Vorstand gewählt.