Umwelt und Entsorgung
Verbandslabor, Kanal-Kontroll-Kolonnen, Anlagenbezogener Gewässerschutz und Abfallmanagement wirken gemeinsam für den Umweltschutz.
Verbandslabor
Das Verbandslaboratorium unterstützt die Bereiche Abwasser und Gewässer durch Analytik und Beratung bei chemischen Fragestellungen. Einen Schwerpunkt der Laborarbeiten bilden hierbei die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen für die Verbandsklärwerke. Hierzu gehören u.a. die Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV kom) sowie der Nachweis über die Einhaltung der nach § 4 Abs. 5 Abwasserabgabengesetz niedriger erklärten Ablaufwerte.
Durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat der Schutz der Oberflächengewässer einen deutlich höheren Stellenwert bekommen. In diesem Zusammenhang untersucht das Verbandslabor regelmäßig die Gewässerqualität oberhalb, unterhalb und im Ablauf der 22 Klärwerke auf chemisch-physikalische Parameter zur Ermittlung der Gewässergüte.
Die industriellen und gewerblichen Abwässer unserer Verbandsmitglieder werden vom Labor analysiert und entsprechend der Tabelle 4 der Verbandssatzung bewertet. Danach bemisst sich Höhe der Beitragsveranlagung.
Das Verbandslabor ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert. Im gesamten Arbeitsprozess von der Probenahme bis zur Ergebnisübermittlung an den Kunden spiegelt sich die Einhaltung der DIN-Norm wider. Unter diesem Aspekt ist das Labor auch Ansprechpartner für die Klärwerke bei zahlreichen Qualitätsmanagement-Fragestellungen.
Kanal-Kontroll-Kollonen (KKK)
Die mobile Indirekteinleiterüberwachung durch die KKK hat das Ziel, bestehende unerlaubte Abwassereinleitungen im Verbandsgebiet des Kreises Mettmann zu entdecken und zukünftig und nachhaltig weitere unzulässige Schadstoffeinträge zu verhindern.
Die KKK überwacht dazu die Abwassereinleitungen der Gewerbebetriebe in die städtische Kanalisation. Die KKK-Mitarbeitenden analysieren in ihren mobilen Laboratorien diese Abwassereinleitungen auf physikalische Parameter und chemische Inhaltsstoffe. Die Probenahme des Abwassers erfolgt entweder in Kanalschächten, mittels manueller bzw. automatischer Probenahme oder direkt in den Abwasserbehandlungsanlagen der Betriebe.
Auffällige Proben werden dem Verbandslabor zur Analyse mittels genormter Verfahren übergeben. Über festgestellte, unzulässige Schadstoffeinleitungen bzw. Verstöße gegen die städtische Entwässerungssatzung informiert die KKK die jeweilige Mitgliedskommune, die dann unerlaubte Einleitungen unterbinden und/oder ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitenden der beauftragenden Städte, ist es der KKK in den letzten 20 Jahren gelungen, die Schadstoffbelastungen im Kanalnetz und damit in den Zuläufen der Klärwerke deutlich zu verringern.
Die Mitarbeitenden der KKK sind darüber hinaus kompetente Ansprechpartner für die Gewerbebetriebe bei allen Fragen und Problemen im Bereich der Abwassereinleitungen.
Anlagenbezogener Gewässerschutz
Die gesetzlichen Anforderungen zum Gewässerschutz aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind die Basis und Grundlage für die Mitarbeitenden des Anlagenbezogenen Gewässerschutzes. Gemäß WHG ist ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen.
Zu den Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten (WHG §§ 64 bis 66) gehören Beratung und Aufklärung der Geschäftsführung und der Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Des Weiteren ist der Gewässerschutzbeauftragte berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen. Er hat insbesondere den Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit im Blick und wirkt auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren hin.
Um den gesetzlichen Vorgaben aus der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in den Klärwerken, Sonderbauwerken und Betriebshöfen nachzukommen, sind wir bereits seit mehreren Jahren anerkannter Fachbetrieb nach WHG. Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Fachbetrieb wurden hierzu zwei betrieblich verantwortliche Personen (BVP) und sechs technisch verantwortliche Personen (TVP) vom TÜV Rheinland ausgebildet und vom Geschäftsführer bestellt.
Entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist es nur Fachbetrieben nach WHG erlaubt, bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auszuführen. Hierzu gehören Arbeiten wie das Errichten, Überprüfen, Instandsetzen und Stilllegen von AwSV-Anlagen sowie deren Innenreinigung. Diese Vorgabe soll dazu dienen, eine sachgerechte Ausführung der Arbeiten und damit den Schutz der Umwelt sicherzustellen.
Abfallmanagement
Wir entsorgen die in den Verbandsanlagen anfallenden Klärschlämme und sonstige feste Abfallprodukte. Unsere oberste Prämisse ist, Abfälle zu vermeiden oder möglichst zu verringern. Unvermeidbare Abfälle verwerten oder beseitigen wir gemäß der EU-Vorgaben und technischen Möglichkeiten.
In den letzten Jahren fielen beim BRW im Durchschnitt 43.000 Tonnen Abfälle aus den Bereichen Abwasserreinigung, Gewässerunterhaltung, Labor und bei Baumaßnahmen an. Bei mehr als 80 Prozent der Abfälle handelt es sich um Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, wobei davon wiederum mehr als 80 Prozent auf den Klärschlamm entfallen.
Klärschlamm
Auf den Klärwerken Angertal, Mettmann, Monheim, Solingen-Ohligs und Ratingen fällt im letzten Verfahrensschritt entwässerter Klärschlamm an. Seit dem 01.01.2015 werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle anfallenden Klärschlämme zu 100 % thermisch entsorgt.
Durchschnittlich 60 % des entwässerten Klärschlamms wurde in den letzten Jahren in der Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen des Wupperverbandes entsorgt und 40 % des entwässerten Klärschlamms in die Mitverbrennung von Entsorgungsanlagen gebracht.
Seit dem 01.01.2023 wird der gesamte anfallende Klärschlamm in der Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen des Wupperverbandes thermisch entsorgt.
Rechengut und Sandfanggut
Durchschnittlich fallen 880 Tonnen Rechengut und 550 Tonnen Sandfanggut pro Jahr auf den BRW-Klärwerken an. Während das Rechengut einer thermischen Entsorgung zugeführt wird, wird der Reststoff Sandfanggut seit 2020 in einer Recyclinganlage für mineralische Abfälle aufbereitet und anschließend im Straßen-, Landschafts- oder Deponiebau verwendet.