Rechtsgrundlagen
Der Bergisch-Rheinische Wasserverband entstand 1973 durch Zusammenschluss von Itterverband und Wasserverband Düsseldorf-Mettmann.
Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991.
Der BRW ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und seine Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
BRW Verbandssatzung Stand Januar 2019